KFZ-Unfallgutachten
und Schadensersatz
Unfallbericht
Wir fertigen Gutachten für alle Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge und Spezialaufbauten an. Auch für Schäden am Fahrrad oder E-Bike stehen wir zur Verfügung. Das Gutachten enthält Informationen über die Höhe des festgestellten Schadens und die Dauer der Reparatur oder eines eventuellen Ersatzes. Wir geben auch an, wie hoch der Restwert (oder Wiederbeschaffungswert) ist und ob seit der Reparatur eine Wertminderung eingetreten ist. Im Bedarfsfall erstellen wir zu dem Unfallhergang auch eine Plausibilitätsprüfung oder Gegenüberstellung.
Liegt ein Kaskoschaden vor?
Falls Ihre Kaskoversicherung damit einverstanden sein sollte, erstellen wir natürlich gerne auch ein Kaskogutachten (Teil- und Vollkasko) für Sie.
Hinweis: Anders als bei einem Haftpflichtschaden zieht es Ihre eigene Versicherung vor, bei einem Kollisionsschaden ihre eigenen Schadensgutachter einzuschalten. Gerne kümmern wir uns für Sie vorab um eine Freigabe.
Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungspolice, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Darin sind die Einzelheiten des Verfahrens für die betreffende Forderung enthalten.
Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!
In § 249 BGB Absatz 1 steht:
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Anders ausgedrückt: Wenn Sie den Unfall oder die Schädigung nicht verschuldet haben, müssen Sie als Unfallopfer für den Schaden in dem Maße entschädigt werden, als wäre er nie eingetreten. Dieses gilt auch für das Honorar des Sachverständigen!
In Absatz 2 heißt es weiter: "Als Unfallopfer haben Sie die Wahl, entweder die Reparatur des Fahrzeugs zu verlangen oder den Schaden in bar zu bezahlen."
Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und überlassen Sie die Schadensbewertung einem Fachmann!
Hinweis:
Bei der Haftpflichtversicherung ist die Person, die den Unfall verursacht hat, durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Versicherung des Unfallgegners ist für Ansprüche der Reparaturkosten, kostenlosen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Rechtsbeistand zuständig. Für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten ist dieses jedoch im Prinzip unerheblich. Sollten sich aus dem Unfall weitere Ansprüche ergeben, können Sie diese natürlich auch umfassend und neutral gegenüber dem Versicherer des Unfallgegners geltend machen.