Unfall-Tipps
7 Tipps bei einem Unfall
1.
Nach einem Unfall ist es am wichtigsten, die Ruhe zu bewahren. Es ist besonders nützlich, um die Kontrolle zu behalten, vor allem in der Ausnahmesituation eines Verkehrsunfalls. Machen Sie sich ein Bild von der Situation, in der Sie sich befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über das Unfallausmaß.
2.
Sichern Sie die Unfallstelle immer sofort ab: Schalten Sie die Warnleuchten ein, ziehen Sie eine Warnweste an und entfernen Sie alle Personen von der Straße, wenn möglich aus dem Gefahrenbereich.
Stellen Sie ein Warndreieck auf (etwa 100 m auf Straßen und 200 m auf Autobahnen vor der Unfallstelle), damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden.
Sorgen Sie dafür, dass der Verkehr bei kleineren Zusammenstößen nicht unnötig behindert wird.
3.
Stellen Sie sicher, dass sich die Verletzten nicht mehr in der Gefahrenzone befinden. Leisten Sie die notwendige Erste Hilfe nach Ihren Kenntnissen (fragen Sie beteiligte Personen nach Verletzungen), z. B. stabile Seitenlage, HLW, Versorgung von Verletzungen, psychologische Betreuung. Kümmern Sie sich um die Verletzten - sprechen Sie mit ihnen, geben Sie ihnen das Gefühl, dass sie nicht allein sind.
Unterlassene Hilfeleistung ist eine strafbare Handlung! Sie können nichts falsch machen!
4.
NOTRUF ABSETZEN (POLIZEI 110, FEUERWEHR 112)
Befolgen Sie die korrekte Unfallmeldung, wie befolgt:
- Wer ist am Apparat?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Menschen wurden verletzt?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Warten Sie auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!
Bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen, Verletzungen oder auch Streitigkeiten sollte immer die Polizei eingeschaltet werden; bei Personenschäden ist dies sogar zwingend erforderlich.
5.
Verlassen Sie niemals den Unfallort, sonst werden Sie strafrechtlich verfolgt.
Um einen Unfall mit Fahrerflucht zu vermeiden, rufen Sie die Polizei und melden Sie den Unfall.
6.
BEWAHREN SIE DIE BEWEISE AUF (Notiz, Foto, Skizze):
- Notieren Sie den Namen und die Adresse des Unfallgegners, den Fahrzeughalter und die Kennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
- Wenn Sie die Versicherungsdaten nicht kennen, können Sie die Telefonzentrale des Kfz-Versicherers anrufen
- Name und Anschrift etwaiger dritter Zeugen
- Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls
- Name und Standort der Polizei, die den Unfall untersucht, sowie die Fallnummer.
- Notieren Sie sich den Unfallhergang und lassen Sie sich Ihre Notizen bestätigen.
Hinweis: In Frankreich und Italien müssen die Versicherungsdaten auf der Vignette hinter der Windschutzscheibe aufgedruckt sein.
Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0800 / 250 260 0
- Beschreiben Sie, wenn möglich, den Unfallort und die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß.
- Fotografieren Sie die Länge der Bremsspuren.
- Fotografieren Sie die Position des Fahrzeugs und die Position aus verschiedenen Blickwinkeln.
- Fotografieren Sie die Nummernschilder aller Fahrzeuge.
- Fotografieren Sie alle Schäden an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen.
7.
Füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus, damit nichts vergessen wird. So wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Informationen erfasst werden. Dieses Formular ist bei jeder Versicherungsgesellschaft erhältlich und sollte stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Geben Sie niemals sofort ein Schuldbekenntnis ab.
Tipp: Ein Unfallbericht ist niemals ein Schuldeingeständnis!
Sie können den europäischen Unfallbericht hier herunterladen: https://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.html
Weitere wichtige Tipps:
- Lassen Sie sich nicht von der Gegenpartei, Zeugen oder Versicherungsgesellschaften einschüchtern oder nervös machen. Bleiben Sie stets sachlich und ruhig.
- Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis und machen Sie keine Zugeständnisse an die gegnerische Versicherung.
- Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Belassen Sie die Schadensregulierung immer in Ihren eigenen Händen.
- Beauftragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen. Vergewissern Sie sich, dass der Anwalt sich im Verkehrsrecht auskennt.
- Bestehen Sie auf einem qualifizierten, kostenlosen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat. Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf. In der Regel muss der Unfallverursacher oder seine Versicherung die Kosten tragen.